FEINSTAUB IST GESUNDHEITSSCHÄDIGEND!
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Was ist Staub eigentlich und was macht er?

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Staub ist ein Partikelgemisch aus festen und eventuell in geringem Umfang auch flüssigen Stoffen.

Auf Grund seiner geringen Partikeldurchmesser und -massen ist er in der Lage,
längere Zeit in der Luft zu schweben. Diese Zeit hängt stark vom Teilchendurchmesser ab.

Während Teilchen mit 10 μm Durchmesser nach etwa 5 Minuten den Boden erreichen,
schweben solche mit 5 μm Durchmesser etwa 8 Stunden und solche mit
1 μm Durchmesser 24 Stunden – in ruhender Luft.

Staub wird in DIN EN 481 in E-Staub (Einatembarer Staub)
und A-Staub (Staub, der beim Einatmen bis in die Alveolen in der Lunge vordringt) unterschieden.


Saubere Luft – ein Stück Lebensqualität

  • Staub, der an den Nasenschleimhäuten und im Rachen abgeschieden wird, wird überwiegend als lästig empfunden.
    Er beeinträchtigt Geruch- und Geschmackssinn. Einige Stäube (z.B. von Hartholz) stehen im Verdacht Nasen- und Kehlkopftumore zu verursachen.
  • Staub, der bis in die Bronchien vordringt, wird für die Entwicklung von Allergien verantwortlich gemacht.
  • Staub, der bis in die Alveolen vordringt, wird in wieder ausatembar und verbleibend unterschieden. Verbleibende Stäube werden im Blut gelöst und durch die Nieren ausgeschieden oder verbleiben in der Lunge wie Quarz und Asbest, vernarben das Gewebe und führen zu Silikose, Asbestose und Lungenkrebs
GESETZLICHE REGELUNGEN IN DEUTSCHLAND
Die Richtlinie 2008/50/EG enthält allgemeinverbindliche Feinstaubgrenzwerte (für Partikel ≤ 10 μm).
Deren Konzentration in der Luft darf im Jahresmittelwert 40 μg/m³ und im Tagesmittelwert 50 μg/m³ nicht überschreiten.
An 35 Tagen/Jahr darf der Tagesmittelwert überschritten werden. An Arbeitsplätzen sind deutlich höhere Staubbelastungen zulässig.
Grundlage ist die TRGS 900/2014. Für E-Staub ist ein Grenzwert von 10.000 μg/m³ im Schichtmittelwert einzuhalten,
bei A-Staub liegt der Grenzwert bei 1.250 μg/m³. Kurzzeitig darf der Grenzwert bis zum Faktor 2 überschritten werden.
Bis 2018 ist übergangsweise noch der alte A-Staub-Grenzwert von 3.000 μg/m³ anwendbar.
Nach Berechnungen des Umweltbundesamtes sollen in Deutschland jährlich im Schnitt rund 47.000 vorzeitige Todesfälle  auf die zu hohe Feinstaubbelastung zurückzuführen sein, zum Beispiel durch akute Atemwegserkrankungen oder Lungenkrebs.
(Umweltbundesamt: Bericht Die Umwelt in Europa der Europäischen Umweltagentur, Oktober 2007, 15. April 2014)
Wegen des linearen Zusammenhangs gibt es keine unschädliche Feinstaubkonzentration.
Für die Bevölkerung der europäischen Union ergibt die Gesamtbelastung durch das Ausmaß der Luftverschmutzung
(mit Stickoxiden, Feinstaub und bodennahem Ozon) im Durchschnitt eine um fast ein Jahr reduzierte Lebenserwartung.
(Bericht Die Umwelt in Europa der Europäischen Umweltagentur, Oktober 2007)
PRAKTISCHER NUTZEN DER LUFTREINIGUNG

Für Mitarbeiter

Neben der Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte berichten Mitarbeiter immer wieder, dass das Arbeiten in sauberer Luft deutlich angenehmer ist. Ein wichtiges Argument zur Mitarbeiterwerbung und –bindung.

Für Kunden

Da Feinstaub lange in der Luft schwebt, ist nicht zu verhindern, dass er jedes Mal beim Betreten und Verlassen der Baustelle „mitkommt“. In bewohnten Gebäuden und Wohnungen heißt das, dass der gesamte Bereich mit Staub belastet wird. Das führt zu Belästigungen und erhöhtem Reinigungsaufwand. Zunehmend wird von Kunden die „saubere Baustelle“ verlangt.

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Luftreiniger sind kein Ersatz für Bauentstauber (Staubsauger oder Absaugungen). Sie befreien die Luft von Feinstaub.
Staub über 100 μm wird nicht, Staub zwischen 10 und 100 μm nur teilweise erfasst.
Diese Staubfraktionen fallen zu Boden und sind ggf. dort mit dem Staubsauger aufzunehmen.

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